AGB
Zuletzt aktualisiert: 25. August 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen

0. Anwendungsbereich

0.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Lupinum OG (im Folgenden „Lupinum“) und Unternehmern mit Sitz in Österreich.

0.2 Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

0.3 Diese AGB gelten nicht für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).

1. Geltung und Vertragsabschluss

1.1 Die Firma Lupinum OG (im Folgenden „Lupinum") erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Lupinum schriftlich bestätigt werden.

1.3 Vertragsgrundlage der Geschäftsbeziehung zwischen Lupinum und dem Kunden sind (i) die schriftliche Einzelvereinbarung („Einzelvereinbarung“) und (ii) diese AGB (sämtliche nachfolgend auch „Vertrag“ oder „Vertragsgrundlagen“). Im Fall von Widersprüchen oder Abweichungen ist zunächst die schriftliche Einzelvereinbarung sowie danach die AGB maßgeblich. Mit der Vertragserklärung des Kunden werden die Vertragsgrundlagen anerkannt. Sie gelten für alle zukünftigen Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Vertragsgrundlagen gelten ebenfalls für nach Vertragsabschluss vorgenommene Vertragsänderungen.

1.4 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht Lupinum ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch Lupinum bedarf es nicht.

1.5 Lupinum hat das Recht, die AGB jederzeit zu ändern. Der Kunde stimmt bereits jetzt solchen Änderungen zu. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte. Widerspricht der Kunde innerhalb der genannten Frist schriftlich der neuen Fassung der AGB, so gelten weiterhin die AGB in der bisherigen Fassung. Die jeweils aktuellen AGB sind auf der Webseite von Lupinum abrufbar.

1.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.7 Die Angebote von Lupinum sind freibleibend und unverbindlich. Preislisten gelten vorbehaltlich Preisänderungen, Irrtümern und Druckfehlern.

1.8 In diesen AGB umfasst der Begriff 'Software' auch Organisationskonzepte und Hilfsmittel, die die Entwicklung, Planung und den Einsatz von Software unterstützen.

2. Konzept- und Ideenschutz

2.1 Wird Lupinum vor Vertragsabschluss mit der Erstellung eines Konzepts beauftragt, entsteht ein "Pitching-Vertrag". Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

2.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass Lupinum bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

2.3 Das Konzept und kreative Vorleistungen (einschließlich Marketing- und Markenstrategien) unterstehen in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von Lupinum ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

2.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Slogans, Grafiken und Illustrationen, Strategien, Claims usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

2.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von Lupinum im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

2.6 Sofern der Kunde der Meinung ist, dass ihm von Lupinum Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies Lupinum binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation schriftlich unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

2.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass Lupinum dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass Lupinum dabei verdienstlich wurde.

2.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung, welche sich nach dem Einzelfall berechnet, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei Lupinum ein.

3. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

3.1 Leistungsbereiche

Lupinum erbringt Leistungen in folgenden Bereichen:

  • Marketingstrategie & Markenbildung: Entwicklung von Markenidentitäten, Positionierung, Namensfindung, Claim-Entwicklung, Markenarchitektur, Kommunikationsstrategie, Markenhandbuch.
  • Kreative Leistungen: Design, Illustration, Print, Fotografie, Video.
  • Webentwicklung und IT: Webseiten, CMS, Hosting, Domains, Softwareentwicklung, Schulungen.
  • SEO-Dienstleistungen: Optimierung nach aktuellen Standards.
  • Social-Media-Dienstleistungen: Einrichtung, Betreuung, Kampagnen, Community-Management.
  • IT-Dienstleistungen: Support, Wartung, Organisationskonzepte.

3.2 Allgemeine Bestimmungen (für alle Leistungen)

3.2.1 Prüfung und Freigabe
a) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche von Lupinum erbrachten Leistungen (z. B. Entwürfe, Testversionen, Vorlagen, Druckdaten, Softwarestände) innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt zu prüfen und schriftlich freizugeben.
b) Bei komplexen Projekten beträgt die Prüfungsfrist maximal 4 Wochen.
c) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als genehmigt.
d) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

3.2.2 Korrekturschleifen
a) Standardmäßig sind zwei Korrekturschleifen im Leistungsumfang enthalten.
b) Die erste dient umfassendem Feedback im Rahmen der ursprünglichen Konzeption.
c) Die zweite beschränkt sich auf Feedback zu den vorgenommenen Änderungen.
d) Weitere Korrekturen oder Anpassungen werden nach Aufwand gesondert verrechnet. e) Auch Formatanpassungen, die nach der Fertigstellung gewünscht werden, werden gesondert verrechnet.

3.2.3 Rohdaten und Projektdateien
a) Rohdaten (z. B. ungeschnittenes Videomaterial, Projektdateien, Source Code, Strategieunterlagen) verbleiben im Eigentum von Lupinum.
b) Der Kunde erwirbt ausschließlich Nutzungsrechte an den in der Einzelvereinbarung definierten Endprodukten.
c) Eine Herausgabe von Rohdaten erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung und gegen zusätzliches Entgelt.
d) Lupinum bewahrt Rohdaten für 12 Monate nach Projektabschluss kostenfrei auf; eine längere Archivierung ist gegen Entgelt möglich. Nach Ablauf der Frist ist Lupinum berechtigt, die Daten zu löschen.

3.2.4 Informations- und Bereitstellungspflichten
a) Der Kunde stellt alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Inhalte und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und richtig bereit.
b) Der Kunde informiert Lupinum über alle Umstände, die für die Leistungserbringung relevant sind, auch wenn diese erst im Projektverlauf bekannt werden.
c) Mehraufwände oder Verzögerungen durch unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben gehen zu Lasten des Kunden.
d) Der Kunde benennt für die Dauer des Projekts einen sachkundigen, bevollmächtigten Ansprechpartner, der verbindliche Auskünfte und Entscheidungen treffen kann.

3.2.5 Rechte und Inhalte des Kunden (Rechteclearing)
a) Der Kunde ist verpflichtet, bereitgestellte Inhalte (z. B. Fotos, Logos, Texte, Musik, Marken) auf Rechte Dritter zu prüfen und Lupinum nur frei nutzbare Materialien zur Verfügung zu stellen.
b) Der Kunde garantiert, dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind und für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden dürfen.
c) Lupinum haftet bei leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht nicht für Verletzungen von Rechten Dritter.
d) Wird Lupinum von Dritten wegen solcher Inhalte in Anspruch genommen, hält der Kunde Lupinum schad- und klaglos und ersetzt sämtliche dadurch entstehenden Nachteile, insbesondere angemessene Rechtsverteidigungskosten.
e) Der Kunde unterstützt Lupinum bei der Abwehr solcher Ansprüche und stellt erforderliche Unterlagen unaufgefordert zur Verfügung.

3.2.6 Datensicherung
a) Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
b) Lupinum haftet nicht für Datenverluste, es sei denn, die Datensicherung wurde ausdrücklich und schriftlich als Leistung vereinbart.

3.2.7 Rechte von Lupinum bei Pflichtverletzungen
a) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, ist Lupinum nach erfolgloser Setzung einer Nachfrist von mindestens 4 Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der volle Entgeltanspruch von Lupinum bleibt dabei aufrecht; eine Anrechnung nach § 1168 Abs. 1 ABGB ist ausgeschlossen.
b) Erhält Lupinum vom Kunden rechtlich oder sittlich bedenkliche Inhalte (z. B. bei Verdacht auf Urheberrechts-, Persönlichkeits- oder Markenrechtsverletzungen oder Gesetzeswidrigkeiten), ist Lupinum berechtigt, diese Inhalte zurückzuweisen und das Werk im Übrigen vertragsgemäß zu erbringen.
c) Lupinum ist darüber hinaus berechtigt, in solchen Fällen nach freiem Ermessen mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht Lupinum die anteilige Vergütung für bis dahin erbrachte Leistungen zu.

3.3 Marketingstrategie & Markenbildung

3.3.1 Rechtsprüfung: Lupinum übernimmt keine rechtliche Prüfung (z. B. Eintragungsfähigkeit von Marken, Konflikte mit bestehenden Schutzrechten). Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit (z. B. Markenrecherche, Patentanwalt) eigenständig sicherzustellen.

3.3.2 Haftungsausschluss: Lupinum haftet nicht für die Marktfähigkeit, den wirtschaftlichen Erfolg oder die rechtliche Durchsetzbarkeit einer entwickelten Marke oder Strategie.

3.4 Kreative Leistungen (Design, Video, Print)

3.4.1 Drehgenehmigungen und Locations: a) Lupinum unterstützt bei der Einholung notwendiger Drehgenehmigungen. Die Kosten für Locations und Genehmigungen trägt der Kunde. b) Besondere Umstände: Bei Außenaufnahmen können wetterbedingte Verschiebungen erforderlich sein. Diese sind vom Kunden zu akzeptieren und berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen.

3.4.2 Ausgabeformate:
a) Videos: übliche Seitenverhältnisse (16:9, 9:16, 1:1) in Formaten wie MP4 oder MOV. Auf Anfrage auch individuelle Ausgabeformate.
b) Print-Designs: druckfähige Dateien (z. B. PDF/X-4).
c) Illustrationen: in den vereinbarten Datei- und Größenformaten.

3.4.3 Druckvermittlung: a) Freigabe durch den Kunden: Vor der Beauftragung einer Druckerei hat der Kunde die von Lupinum bereitgestellten Druckdaten (z. B. Layout, Texte, Farben, Formate) sorgfältig zu prüfen und die Druckfreigabe schriftlich zu erteilen.
b) Verbindlichkeit der Freigabe: Mit der Druckfreigabe bestätigt der Kunde die inhaltliche und technische Richtigkeit der Druckdaten. Nach dieser Freigabe gibt Lupinum den Druckauftrag im Namen und auf Rechnung des Kunden an die Druckerei weiter. Nachträgliche Änderungen sind ausgeschlossen oder nur gegen gesonderte Kosten möglich.
c) Haftungsausschluss: Für Fehler oder Abweichungen, die nach der Druckfreigabe festgestellt werden (insbesondere Tippfehler, Layoutfehler, Farbabweichungen, falsche Formate), übernimmt Lupinum keine Haftung. Die Verantwortung liegt ausschließlich beim Kunden.
d) Haftung der Druckerei: Lupinum haftet nicht für qualitative Mängel, Produktionsfehler oder Lieferverzögerungen der beauftragten Druckerei. Etwaige Ansprüche sind direkt gegenüber der Druckerei geltend zu machen. e) Farbabweichungen: Technisch bedingte Farbabweichungen zwischen Bildschirmansicht, Proof und endgültigem Druckergebnis sind unvermeidbar und gelten nicht als Mangel.

3.5 Webentwicklung und IT

3.5.1 Testprozesse und Abnahmen
a) Lupinum arbeitet mit einem dreistufigen Testprozess:
1. Entwicklungsphase: Interne Tests durch Lupinum
2. Preview/Staging-Phase: Der Kunde erhält Zugang zur Testversion auf einem Staging-Server zur Überprüfung
3. Produktions-Phase: Finale Tests nach der Veröffentlichung
b) Tests im Echtbetrieb: Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten verantwortlich. Testdaten müssen die realen Anwendungsfälle ausreichend abbilden.
c) Programmabnahmen erfolgen anhand der vereinbarten Testdaten. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

3.5.2 Traffic und Nutzungslimits
a) Die vereinbarten Traffic-Limits sind im jeweiligen Wartungsvertrag definiert.
b) Bei Überschreitungen trägt der Kunde die entstehenden Mehrkosten.
c) Lupinum überwacht die Traffic-Nutzung kontinuierlich. Bei erheblichen Überschreitungen können zusätzliche Kosten entstehen; bei gravierenden technischen Überschreitungen ist Lupinum berechtigt, die Website vorübergehend und ohne Vorwarnung offline zu nehmen.
d) Die Wiederaufnahme des Betriebs erfolgt nach Klärung der technischen und wirtschaftlichen Aspekte.
e) Der Kunde wird von Lupinum informiert, sobald eine Annäherung an die Traffic-Limits erkennbar ist, um notwendige Optimierungsmaßnahmen abzustimmen.

3.5.3 Hosting und Infrastruktur
a) Allgemeines: Lupinum berät den Kunden bei der Auswahl geeigneter Hosting-Lösungen. Die Kosten für Hosting, Domains, SSL-Zertifikate und weitere Infrastruktur trägt der Kunde. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt das Hosting auf Servern Dritter.
b) Vertragslaufzeit: Webhosting-Verträge werden üblicherweise auf ein Jahr abgeschlossen und verlängern sich mangels fristgerechter Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Laufzeitende.
c) Kündigung: Bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten ist Lupinum berechtigt, den Hosting-Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
d) Haftung und Verfügbarkeit: Lupinum übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit von Drittanbieter-Diensten oder des Internets außerhalb ihres eigenen Einflussbereiches. Bei Hosting durch Drittanbieter liegt die Verantwortung ausschließlich beim Anbieter. Der Kunde stellt Lupinum diesbezüglich schad- und klaglos. e) Sicherheit: Bei Gefährdung der Netzsicherheit oder der Systemintegrität ist Lupinum berechtigt, den Zugang zu Leistungen je nach Erfordernis vorübergehend einzuschränken.

3.5.4 Domains
a) Registrierung: Lupinum kann im Auftrag des Kunden Domains registrieren und verwalten.
b) Vertretung: Der Kunde bevollmächtigt Lupinum ausdrücklich, im Rahmen der Domainverwaltung Kündigungen auszusprechen – auch dann, wenn Lupinum nicht als Domaininhaber, sondern lediglich als Tech-C oder Admin-C eingetragen ist.
c) Vertragslaufzeit: Domainverträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mit einer Frist von zwei Monaten gekündigt werden. Bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten ist Lupinum zur sofortigen Kündigung berechtigt. Der Kunde ersetzt Lupinum alle hieraus entstehenden Kosten und Schäden.
d) Rechtliche Verantwortung: Lupinum ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit einer Domain zu prüfen. Der Kunde ist allein verantwortlich und hält Lupinum hinsichtlich sämtlicher Ansprüche schad- und klaglos.
e) Kosten: Die Gebühren für Registrierung und Verwaltung trägt der Kunde. Rechnungen sind innerhalb von zwei Monaten ab Rechnungslegung zu begleichen.

3.5.5 Wartung und Updates
a) Wartungsverträge: Diese können Sicherheitsupdates, System- und Software-Updates, Backup-Management, Performance-Monitoring und Support umfassen. Sie werden, sofern nicht anders vereinbart, für 12 Monate abgeschlossen und verlängern sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Vertragsende gekündigt werden.
b) Kostenfreie Updates: Sicherheitsupdates und Fehlerbehebungen innerhalb der Gewährleistungsfrist sind kostenfrei.
c) Kostenpflichtige Updates: Funktionserweiterungen, Anpassungen aufgrund neuer Anforderungen oder Updates nach Ablauf der Gewährleistungsfrist sind kostenpflichtig. Ohne Wartungsvertrag werden Updates nach Aufwand berechnet.
d) Ausschluss der Aktualisierungspflicht: Die gesetzliche Aktualisierungspflicht gem. § 7 VGG ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
e) Pflichten des Kunden: Der Kunde sorgt dafür, dass notwendige Systemvoraussetzungen für Updates geschaffen sind, Datensicherungen vor Updates durchgeführt werden und sicherheitsrelevante Updates zeitnah eingespielt werden können.
f) Haftung: Lupinum haftet nicht für Schäden durch nicht installierte Updates oder Inkompatibilitäten mit der Systemumgebung des Kunden.

3.5.6 Browser- und Gerätekompatibilität
a) Lupinum entwickelt für die zum Entwicklungszeitpunkt aktuellen Versionen der vereinbarten Browser.
b) Die Kompatibilität wird auf gängigen Geräten und Bildschirmgrößen geprüft.
c) Anpassungen für zukünftige Browser- oder Betriebssystemversionen sowie für neue Geräte sind kostenpflichtig.

3.5.7 Datenschutz und Sicherheit
a) Lupinum entwickelt nach aktuellen Sicherheitsstandards und Best Practices.
b) Der Kunde ist für die rechtskonforme Erfassung und Verarbeitung von Nutzerdaten verantwortlich.
c) Lupinum unterstützt bei der Implementierung technischer Lösungen (z. B. Cookie-Banner, Opt-in/Opt-out). Die rechtliche Prüfung und endgültige Verantwortung verbleiben beim Kunden.

3.5.8 Dokumentation und Schulung
a) Technische Dokumentationen (z. B. Benutzerhandbücher) werden nur erstellt, wenn ausdrücklich vereinbart.
b) Schulungen werden nach Aufwand angeboten und individuell auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten. Die Schulungsinhalte werden individuell auf die Bedürfnisse des Kunden abgestimmt, wobei Lupinum keine Garantie für den Lernerfolg einzelner Teilnehmer übernimmt. Der Kunde stellt sicher, dass Teilnehmer über grundlegende PC-Kenntnisse verfügen.

3.5.9 Systempasswörter
Passwörter zu individuell erstellten Leistungen werden dem Kunden nur offengelegt, wenn:
a) kein laufender Wartungs- oder Betreuungsvertrag für die betroffene Komponente besteht,
b) sämtliche Zahlungspflichten erfüllt sind,
c) der Kunde das Passwort zur zweckentsprechenden Nutzung benötigt, und
d) der Kunde einen Gewährleistungsverzicht erklärt.

3.5.10 Standard-Programme und Bibliotheken
a) Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen bestätigt der Kunde mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges. b) Der Kunde trägt das Risiko, dass die Programme seinen Anforderungen genügen und mit seinen bestehenden Systemen kompatibel sind.

3.6 SEO-Dienstleistungen

3.6.1 Leistungserbringung und Garantien
a) Lupinum erbringt SEO-Leistungen nach aktuellen Standards und Best Practices.
b) Eine Garantie für bestimmte Platzierungen oder Ergebnisse (z. B. Rankings, Traffic, Conversion) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
c) Der Erfolg hängt von externen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs von Lupinum liegen, u. a.:

  • Änderungen der Suchmaschinen-Algorithmen
  • Konkurrenzsituation im Markt
  • technische Einschränkungen der Website
  • Branchentrends und Nutzerverhalten

3.6.2 Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden
a) Der Kunde stellt sicher, dass die technische Umgebung für SEO-Maßnahmen geeignet ist (z. B. CMS, Serverkonfiguration).
b) Er ist verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm eingebrachten Inhalte und hält Lupinum hinsichtlich Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.

3.6.3 Kommunikation und Mitwirkung
a) Lupinum informiert den Kunden regelmäßig über Maßnahmen und Ergebnisse in Form von Reports, die u. a. enthalten:

  • durchgeführte Optimierungen
  • relevante Kennzahlen
  • Empfehlungen für weitere Maßnahmen
    b) Der Kunde stellt Lupinum die notwendigen Zugänge (z. B. zu CMS, Analytics-Tools, Servern) bereit und ermöglicht die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen.
    c) Der Kunde verpflichtet sich, Vorschläge zeitnah zu prüfen und deren Umsetzung zu ermöglichen oder Alternativen mit Lupinum abzustimmen.

3.7 Social-Media-Marketing und Kampagnen

3.7.1 Leistungsumfang
Lupinum bietet insbesondere:

  • Einrichtung und Betreuung von Social-Media-Profilen
  • Entwicklung und Durchführung von Werbekampagnen
  • Content-Erstellung und -Management
  • Community Management
  • Monitoring und Reporting

3.7.2 Plattform-spezifische Bedingungen
a) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage der Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattformen.
b) Die Plattformen können Inhalte oder Anzeigen jederzeit löschen oder sperren. Eine dauerhafte Verfügbarkeit oder Reichweite ist nicht garantiert.
c) Bei Nutzerbeschwerden oder automatisierten Prüfungen können Inhalte ohne Vorwarnung entfernt werden.

3.7.3 Rechtliche Aspekte und Haftung
a) Der Kunde ist für die Rechteklärung der von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich.
b) Lupinum haftet nicht für:

  • die Entfernung von Inhalten oder das Sperren von Benutzerprofilen durch Plattformanbieter
  • Funktionsänderungen oder Einschränkungen der Plattformen
  • technische Ausfälle oder Störungen bei Plattformen

3.7.4 Risikohinweise und Risikomanagement
a) Lupinum klärt den Kunden vor Kampagnenstart über konkrete Risiken (z. B. Sperrungen, rechtliche Risiken, Reputationsrisiken) auf.
b) Diese Risiken werden dokumentiert und mit dem Kunden besprochen.
c) Setzt der Kunde die Kampagne nach erfolgter Risikoaufklärung fort, gilt dies als Risikoakzeptanz.

3.7.5 Monitoring und Qualitätssicherung
a) Lupinum überwacht laufende Kampagnen hinsichtlich Performance, Nutzerreaktionen und möglicher Konflikte.
b) Bei Problemen ergreift Lupinum angemessene Maßnahmen, etwa:

  • Anpassung von Kampagneninhalten
  • Information des Kunden über relevante Vorfälle
  • Kommunikation mit Plattformbetreibern, soweit möglich

4. Fremdleistungen & Beauftragung Dritter

4.1 Leistungserbringung: Lupinum ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung").

4.2 Beauftragungsmodalitäten: Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Lupinum wird diese Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

4.3 Vertragliche Verpflichtungen: Der Kunde hat in Verpflichtungen gegenüber Dritten, die ihm namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, einzutreten. Dies gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

5. Projektablauf und Leistungsvereinbarung

5.1 Allgemeine Bestimmungen

5.1.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird in der Einzelvereinbarung festgelegt, die in der Regel auf einem Angebot basiert. Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot und/oder der Einzelvereinbarung zugesagt werden, werden nicht Vertragsinhalt und sind vom Leistungsumfang ausgeschlossen, selbst wenn das verwendete Template weitergehende Funktionen beinhaltet oder ermöglichen würde.

5.1.2 Lupinum ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen (siehe 4.1).

5.1.3 In der Regel ist im Angebot und/oder der Einzelvereinbarung der Projektfahrplan definiert, aus dem sich insbesondere der Umfang der Leistungen/Teilleistungen, allfällige Projektpakete und der beabsichtigte Zeitplan ergeben.

5.1.4 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Der vorgeschlagene Zeitplan dient nur zur groben Orientierung der beabsichtigten Fertigstellung von Leistungen/Teilleistungen. Bei einer Verzögerung von nicht mehr als einem Monat ist der Kunde nicht berechtigt, Ansprüche wegen Leistungsverzugs geltend zu machen.

5.1.5 Verzögert sich die Lieferung/Leistung aus Gründen, die Lupinum nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und Lupinum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (für Details siehe 6.4).

5.1.6 Befindet sich Lupinum in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er Lupinum schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5.1.7 Soweit der Kunde nachträgliche Änderungen und/oder Ergänzungen der Inhalte oder die Anbindung weiterer Tools etc. wünscht, die in Abänderung der vereinbarten Leistungen, oder nach geleisteter Teilabnahme erfolgen, muss dies gesondert und schriftlich vereinbart werden. Der damit verbundene Mehraufwand wird gesondert in Rechnung gestellt.

5.2 Abnahme der Leistungen/Teilleistungen

5.2.1 Bestehen die Leistungen in der Herstellung eines Werks (z.B. Erstellung einer Website), so wird Lupinum das Werk nach dessen Fertigstellung dem Kunden zur Abnahme anbieten.

5.2.2 Der Kunde ist verpflichtet, das zur Abnahme angebotene Werk abzunehmen und die Abnahme auf Verlangen schriftlich zu bestätigen, sofern es nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet ist.

5.2.3 Wesentliche Mängel sind solche, die die Funktionalität oder den vereinbarten Nutzungszweck des Werkes erheblich beeinträchtigen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme und sind in einem Abnahmeprotokoll zu dokumentieren.

5.2.4 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn: a) der Kunde die Abnahme ausdrücklich erklärt, b) der Kunde das Werk in Gebrauch nimmt oder produktiv schaltet, c) der Kunde auf das Angebot zur Abnahme binnen 14 Tagen nicht reagiert, d) der Kunde die Abnahme ohne Angabe wesentlicher Mängel verweigert, oder e) der Kunde die Rechnung vorbehaltlos bezahlt.

5.2.5 Mit Abnahme ist die Übergabe des Werks an den Kunden verbunden. Die Leistungsverpflichtung ist als erfüllt anzusehen. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs.

5.2.6 Besteht das Werk aus mehreren Teilleistungen, hat Lupinum das Recht, eine Abnahme jeder Teilleistung zu verlangen. Die vorbehaltlose Bezahlung einer Teilrechnung gilt als Abnahme der betreffenden Teilleistung.

5.2.7 Lupinum ist berechtigt, bei Teilabnahmen Teilrechnungen zu legen. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen kann die weitere Leistungserbringung bis zur Bezahlung verweigert werden. Nach einer weiteren Nachfrist von mindestens 14 Tagen ist Lupinum berechtigt, unter Wahrung des Entgeltanspruchs für das gesamte Werk vom Vertrag zurückzutreten.

5.2.8 Nach Erbringung der letzten Teilleistung ist eine Schlussabnahme des Gesamtwerks durchzuführen, bei der jedoch nur noch die Integration der Teilleistungen sowie die Gesamtfunktionalität geprüft werden.

5.2.9 Verweigert der Kunde die Abnahme wegen wesentlicher Mängel, hat er diese detailliert schriftlich anzugeben. Lupinum ist berechtigt und verpflichtet, diese Mängel in angemessener Frist zu beheben und das Werk erneut zur Abnahme anzubieten.

5.2.10 Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen bei der Schlussrechnung ist Lupinum berechtigt, die Website ohne weitere Warnung offline zu nehmen, sofern diese von der Agentur gehostet wird. Nach vollständiger Bezahlung wird die Website wieder unverzüglich online geschaltet.

5.3 Projektpakete

5.3.1 Projektpakete werden im Angebot und/oder der Einzelvereinbarung explizit als solche bezeichnet und der Umfang eines Projektpaketes wird genau definiert.

5.3.2 Der Zeitplan für die Fertigstellung von Projektpaketen wird gemeinsam mit dem Kunden zu Projektbeginn festgelegt. Sollte der Kunde seine Mitwirkungspflichten zur Fertigstellung eines Projektpaketes nicht einhalten, behält sich Lupinum das Recht vor, die Fertigstellung dieses Projektpaketes auf ein beliebiges Datum zu setzen. Bei Wunsch nach einem früheren Zeitpunkt können etwaige Zusatzkosten verrechnet werden.

5.3.3 Bei Fertigstellung eines Projektpaketes ist eine Abnahme durchzuführen.

5.3.4 Nach Abnahme eines Projektpaketes wird eine Teilrechnung gelegt, die vom Kunden zu bezahlen ist.

5.3.5 Erst nach vollständiger Begleichung der Teilrechnung über das Projektpaket ist Lupinum zur weiteren Leistungserbringung verpflichtet.

6. Vorzeitige Auflösung

6.1 Lupinum ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von Lupinum weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Lupinum eine taugliche Sicherheit leistet

6.2 Sollte die Ausführung des Auftrags aufgrund vom Kunden zu vertretender Umstände unterbleiben, obwohl Lupinum zur Leistung bereit war, behält sich Lupinum das Recht vor, den Vertrag als aufgehoben zu betrachten. In diesem Fall steht Lupinum das vereinbarte Entgelt für die zu erbringenden Leistungen zu.

6.3 Stornierungen durch den Kunden sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Lupinum möglich. Ist Lupinum mit einem Storno einverstanden, so hat sie das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

6.4 Höhere Gewalt und schwerwiegende Leistungshindernisse

a) Als höhere Gewalt und schwerwiegende Leistungshindernisse gelten alle unvorhersehbaren oder trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwendbaren Ereignisse, die die Vertragserfüllung verhindern oder wesentlich erschweren. Dazu zählen insbesondere:

  • Naturkatastrophen (z. B. Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme, Brände)
  • Epidemien und Pandemien
  • Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Terrorakte
  • behördliche Anordnungen, gesetzliche Verbote oder sonstige staatliche Maßnahmen
  • länger andauernde Ausfälle von Energie- oder Telekommunikationsnetzen, die außerhalb des Einflussbereichs von Lupinum liegen
  • schwere Erkrankung, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des für das Projekt verantwortlichen Projektleiters von Lupinum
  • sonstige unvorhersehbare, unvermeidbare und schwerwiegende Ereignisse

b) Im Falle solcher Ereignisse sind beide Vertragsparteien für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen von ihren Leistungspflichten befreit. Bereits vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung.

c) Dauert das Ereignis länger als 6 Wochen an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Bei einer Dauer von mehr als 2 Monaten besteht jedenfalls ein beiderseitiges Auflösungsrecht.

d) Im Falle einer vorzeitigen Auflösung aus diesen Gründen hat der Kunde Anspruch auf:

  • Übergabe aller bis dahin erstellten Arbeitsergebnisse
  • anteilige Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen
  • angemessene Unterstützung bei der Übergabe des Projekts an einen anderen Dienstleister

e) Der Kunde bleibt verpflichtet, alle bis zum Eintritt des Ereignisses erbrachten Leistungen und angefallenen Fremdkosten zu vergüten. Eine darüber hinausgehende Schadenersatzpflicht besteht nicht.

f) Die in Abschnitt 6.3 festgelegten Stornoregelungen finden im Falle von höherer Gewalt oder schwerwiegenden Leistungshindernissen keine Anwendung.

g) Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, den Eintritt solcher Ereignisse unverzüglich mitzuteilen und die voraussichtliche Dauer sowie die Auswirkungen auf den Vertrag darzulegen.

7. Honorar

7.1 Der Honoraranspruch von Lupinum entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde, sofern nichts anderes vereinbart ist. Lupinum ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Bei Aufträgen mit einem (jährlichen) Budget von über € 1.000,- oder solchen, die sich über längere Zeiträume erstrecken, ist Lupinum berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

7.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, hat Lupinum Anspruch auf ein marktübliches Honorar für die erbrachten Leistungen sowie für die Überlassung von urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechten.

7.3 Zusatzkosten und Barauslagen: Alle Leistungen von Lupinum, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Zusätzlich anfallende Barauslagen (z. B. Reise-, Verpflegungs- oder Übernachtungskosten) sind vom Kunden zu tragen. Kosten für Equipment-Miete, Locations, Darstellerhonorare und Fremdleistungen (z.B. bei Druckvermittlung) werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

7.4 Kostenvoranschläge von Lupinum sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird der Kunde darauf hingewiesen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er nicht binnen drei Werktagen widerspricht. Bei Abweichungen bis 15 % ist keine gesonderte Verständigung erforderlich. Kostenvoranschläge gelten als unverbindlich.

7.5 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von Lupinum - unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese - einseitig ändert oder abbricht, hat er Lupinum die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von Lupinum begründet ist, hat der Kunde Lupinum darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist Lupinum bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

7.6 Lupinum kann eine Anzahlung in Höhe von 40 % des gesamten Auftragsvolumens verlangen und ist nicht verpflichtet, vor Zahlung der Anzahlung mit der Leistungserbringung zu beginnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen Lupinum aufzurechnen, außer diese wurden gerichtlich festgestellt oder von Lupinum ausdrücklich schriftlich anerkannt. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.

7.7 Nach Abschluss der zwei Standard-Korrekturschleifen werden Änderungen nach aktuellem Stundensatz abgerechnet.

7.8 Anpassungen durch Preiserhöhungen a) Lupinum ist berechtigt, Preiserhöhungen für zugekaufte Leistungen (z. B. Domains, Templates) an den Kunden weiterzugeben. Der Kunde wird nach Möglichkeit im Voraus informiert und hat ein Rücktrittsrecht binnen 7 Tagen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Preiserhöhung als akzeptiert. b) Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung der Vertragsdauer ist die Agentur berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung unter Berücksichtigung des Verbraucherpreisindexes vorzunehmen. Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen, wenn sich die Kosten der Leistungen um mehr als 3 % erhöhen, ohne dass dies von der Agentur beeinflussbar ist.

7.9 Wenn Mehraufwand unvermeidlich ist, wird Lupinum den Kunden rechtzeitig informieren. Ohne Zustimmung des Kunden ist Lupinum berechtigt, den unvermeidlichen Mehraufwand zu verrechnen, sofern dieser nicht durch Lupinum verursacht wurde.

7.10 Soweit eine Pauschale/Stundenpool für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wird, dient dies der Sicherung der Mindestverfügbarkeit von Lupinum für den Auftraggeber im jeweiligen Zeitraum. Im Fall von nicht verbrauchten Stunden sind diese Stunden daher nicht auf Folgezeiträume übertragbar, sondern verfallen, ohne dass dies einen Anspruch auf Preisminderung auslösen würde. Im Fall des Nichtausreichens des Stundenkontingents hat die Agentur dies dem Auftraggeber rechtzeitig mitzuteilen

8. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

8.1 Das Honorar ist binnen 14 Tagen ab Rechnungserhalt spesenfrei und ohne jeglichen Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von Lupinum gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Lupinum.

8.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, Lupinum die entstehenden Mahn- und Inkassospesen und auch die Kosten (außergerichtlicher) anwaltlicher Interventionen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

8.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Lupinum sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

8.4 Weiters ist Lupinum nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

8.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Lupinum für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Lupinum aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von Lupinum schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

9. Eigentumsrecht und Urheberrecht

9.1 Eigentumsrechte von Lupinum

9.1.1 Alle Leistungen von Lupinum, einschließlich Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte), bleiben Eigentum von Lupinum. Auch einzelne Werkstücke und Entwurfsoriginale können von Lupinum jederzeit – insbesondere bei Vertragsende – zurückverlangt werden.

9.1.2 Durch Zahlung des Honorars erwirbt der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Nutzung territorial auf Österreich beschränkt. Die vollständige Bezahlung der Honorare ist Voraussetzung für den Erwerb der Nutzungsrechte.

9.1.3 Nutzt der Kunde Leistungen vor vollständiger Bezahlung, basiert dies auf einem widerrufbaren Leihverhältnis.

9.1.4 Die Herausgabe offener Dateien (z. B. Rohdaten, Projektdateien, Source-Files) ist nicht Vertragsbestandteil. Ohne ausdrückliche Vereinbarung hat der Kunde keinen Anspruch darauf.

9.1.5 Der Kunde ist nicht berechtigt die erbrachte Leistung zu duplizieren oder zu vervielfältigen und über den vereinbarten Verwendungszweck hinaus zu verwenden. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Kunden unter der Bedingung gestattet, dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.

9.1.6 Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Kunden gegen Kostenvergütung bei Lupinum zu beauftragen. Kommt Lupinum dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.

9.1.7 Wird dem Auftraggeber eine Software zur Verfügung gestellt, deren Lizenzinhaber ein Dritter ist (zB Standardsoftware von Microsoft), so richtet sich die Einräumung des Nutzungsrechts nach den Lizenzbestimmungen des Lizenzinhabers (Hersteller).

9.1.8 Lupinum behält sich sämtliche Rechte zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Verbreitung, Vorführung, Ausstellung sowie Veröffentlichung vor. Gleiches gilt für die Bearbeitungs- und Vervielfältigungsrechte so- weit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist

9.2 Änderungen und Bearbeitungen

9.2.1 Änderungen oder Weiterentwicklungen der Agenturleistungen durch den Kunden oder Dritte bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Lupinum sowie – bei urheberrechtlich geschützten Werken – des Urhebers.

9.2.2 Bearbeitungsrechte erwirbt der Kunde nur insoweit, wie diese ausdrücklich vereinbart wurden (z. B. für das Hinzufügen von Inhalten bei Webseiten).

9.3 Nutzungsumfang und Vergütung

9.3.1 Für die Nutzung über den ursprünglich vereinbarten Zweck hinaus ist die Zustimmung von Lupinum erforderlich. Dafür steht Lupinum eine angemessene Zusatzvergütung zu.

9.3.2 Nach Vertragsende ist eine weitere Nutzung der Agenturleistungen nur mit Zustimmung von Lupinum gestattet. Dafür gelten folgende Vergütungsregelungen:

    1. Jahr: Volle Vertragsvergütung
    1. Jahr: 50 % der Vertragsvergütung
    1. Jahr: 25 % der Vertragsvergütung
  • Ab dem 4. Jahr: Keine Vergütung

9.3.3 Der Kunde haftet für jede unberechtigte Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

9.4 Urheberkennzeichnung

9.4.1 Urhebervermerk: Lupinum hat das Recht, an geeigneten Stellen (z. B. Websites) einen Urhebervermerk anzubringen. Dieser darf nicht entfernt oder verändert werden.

9.4.2 Eigenwerbung: Lupinum darf erstellte Projekte als Referenzen verwenden, z. B. in Showreels, Präsentationen oder auf ihrer Website. Der Kunde kann dieser Nutzung aus wichtigem Grund schriftlich widersprechen.

9.5 Inhalte und Rechte Dritter

9.5.1 Bei Inhalten (z. B. Fotos, Texte, Musik), die der Kunde bereitstellt, ist dieser für die Rechteklärung verantwortlich. Lupinum übernimmt keine Haftung für mögliche Rechtsverletzungen.

9.5.2 Lupinum ist berechtigt, bei Verletzung ihrer Urheber- und Schutzrechte rechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Auf Kundenwunsch können Ansprüche abgetreten werden, ohne dass dies die Nutzungsrechte des Kunden beeinträchtigt.

9.5.3 Alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte (Bilder, Texte, etc.) unterliegen dem Urheberrecht und bleiben sofern der Kunde Inhaber ist auch in dessen Besitz.

9.6 Besondere Regelungen für Individualentwicklungen

9.6.1 Bei Individualentwicklungen oder Individualdesigns erwirbt der Kunde ein nicht übertragbares, ausschließliches Nutzungsrecht, das jedoch nicht den zugrunde liegenden Source-Code oder das Konzept umfasst.

9.6.2 Für Leistungen auf Basis von Templates erwirbt der Kunde nur die Rechte, die vom Lieferanten des Templates eingeräumt wurden.

9.7 Einschränkungen der Rechteübertragung

Die Rechteübertragung erfolgt ausschließlich für den Eigengebrauch des Kunden. Eine Weitergabe oder Übertragung an Dritte ist ausgeschlossen, selbst wenn es sich um konzernverbundene Unternehmen handelt.

10. Kennzeichnung & Referenzen

10.1 Lupinum ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf Lupinum und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

10.2 Lupinum ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

10.3 Lupinum ist es gestattet, ihre Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung - auch nach Beendigung der Vertragszeit - unentgeltlich zu nutzen.

11. Gewährleistung

11.1 Umfang der Gewährleistung

Lupinum gewährleistet:

  • Die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen
  • Die Einhaltung aktueller technischer Standards
  • Die Funktionsfähigkeit der implementierten Lösungen zum Zeitpunkt der Übergabe
  • Die Vollständigkeit der vereinbarten Dokumentation

11.2 Fristen und Ausschlüsse

11.2.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab dokumentierter Übergabe der Leistung. Innerhalb dieser Frist muss der Kunde Mängel schriftlich rügen. Nach fristgerechter Mängelrüge bleiben die Gewährleistungsansprüche des Kunden auch über das Ende der Gewährleistungsfrist hinaus erhalten, bis der gerügte Mangel behoben ist oder eine anderweitige Einigung erzielt wurde.

11.2.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten.

11.2.3 Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Der Kunde hat zu beweisen, dass der Mangel im Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.

11.2.4 Das Recht zum Regress gegenüber Lupinum gemäß § 933b Abs 1 AGBG erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung.

11.2.5 Keine Gewährleistung besteht bei:

  • Kompatibilität mit zukünftigen Soft- oder Hardware-Versionen bzw. Browser-Updates
  • Änderungen oder Eingriffe durch den Kunden oder Dritte nach der Abnahme
  • Nichtbeachtung von Installationsanforderungen
  • Fehlbedienung oder missbräuchlicher Nutzung
  • Verwendung ungeeigneter Hardware oder Software
  • Störungen durch andere Programme oder Systeme
  • Schäden durch äußere Einflüsse (Stromausfall, Naturereignisse)
  • Eignung für nicht ausdrücklich vereinbarte Zwecke

11.2.6 Weiters übernimmt Lupinum keine Gewährleistung für Einschränkungen oder Mängel, die auf verwendete Open-Source-Software oder Module externer Hersteller/Lieferanten zurückzuführen sind. In diesen Fällen tritt Lupinum ihre Ansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden ab, der diese Abtretung mit der Annahme der AGB akzeptiert. Sollte die Abtretung unwirksam sein, beschränkt sich die Haftung von Lupinum auf Preisminderung nach angemessener Frist (mindestens 4 Wochen).

11.2.7 Die Aktualisierungspflicht gem § 7 VGG wird ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

11.3 Mängelanzeige und Rügeobliegenheit

11.3.1 Gemäß § 377 UGB hat der Kunde die Leistung unverzüglich nach der Lieferung zu untersuchen. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter detaillierter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

11.3.2 Bei Verletzung dieser Rügeobliegenheit gilt die Leistung als genehmigt, und Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Bei Nichteinhaltung der Rügeobliegenheit verliert der Kunde auch Ansprüche auf Schadenersatz wegen Mangelfolgeschäden, es sei denn, es liegt eine Ausnahme gemäß § 377 Abs. 5 UGB vor.

11.3.3 Der Kunde trägt die Beweislast für das Vorliegen des Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe sowie die Gefahr des Zugangs der Mängelrüge bei Lupinum.

11.4 Rechte bei Mängeln

11.4.1 Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge hat der Kunde Anspruch auf Verbesserung oder Austausch. Die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch obliegt Lupinum. Remote-Support ist als Form der Mängelbehebung zulässig.

11.4.2 Ist eine Verbesserung oder ein Austausch unmöglich oder für Lupinum mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, so hat der Kunde Anspruch auf Preisminderung. Eine Wandlung (Vertragsaufhebung) ist nur möglich, wenn der Mangel nicht geringfügig ist.

11.4.3 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Kunden zurückzuführen sind, übernimmt Lupinum keine Haftung (§ 1168a ABGB).

11.4.4 Für die Verbesserung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache auf eigene Kosten an Lupinum zu übermitteln.

11.5 Mitwirkungspflichten des Kunden

11.5.1 Voraussetzungen für die Fehlerbeseitigung sind:

  • Meldung innerhalb der Frist des § 377 UGB
  • Ausreichende Fehlerbeschreibung durch den Kunden
  • Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen
  • Keine Eingriffe in die Software durch den Kunden oder Dritte
  • Bestimmungsgemäßer Betrieb der Software
  • Erforderliche Systemressourcen und Zugänge bereitstellen
  • gegebenenfalls Personal für Tests zur Verfügung stellen (v.a. bei IT-Dienstleistungen)

11.5.2 Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten:

  • Ruhen die Gewährleistungsfristen
  • Entstehende Mehrkosten trägt der Kunde

11.6 Kostentragung

11.6.1 Ungerechtfertigte Mängelrügen:

  • Prüfungs- und Fehlersuche wird verrechnet
  • Anfahrtskosten trägt der Kunde

11.6.2 Berechtigte Mängelrügen:

  • Behebung erfolgt kostenlos im Rahmen der Gewährleistung
  • Zusatzleistungen werden gesondert verrechnet

11.7 Rechtliche Überprüfung

11.7.1 Es obliegt dem Kunden, die rechtliche Zulässigkeit der Leistungen (z. B. wettbewerbs-, marken- oder verwaltungsrechtlich) zu überprüfen. Lupinum führt lediglich eine Grobprüfung durch und haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht für rechtliche Unzulässigkeiten von Inhalten, die vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

11.7.2 Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

11.8 Besondere Bestimmungen für Module und Software

11.8.1 Für Einschränkungen, die durch eingesetzte Software bedingt sind, ist Lupinum nicht verantwortlich und nicht verpflichtet, Lösungen oder Anpassungen umzusetzen.

11.8.2 Lupinum ist nur verpflichtet, mit dem Hersteller/Lieferanten Kontakt aufzunehmen, um eine Mängelbehebung einzufordern. Gelingt dies nicht innerhalb angemessener Frist, stehen dem Kunden lediglich Preisminderungsansprüche zu.

11.9 Sonderregelungen für Individualentwicklungen

Bei Individualentwicklungen gelten nur die im Angebot oder in Einzelvereinbarungen festgelegten Gewährleistungsrechte.

12. Haftung und Produkthaftung

12.1 Allgemeines

12.1.1 Die Haftung von Lupinum und ihrer Erfüllungsgehilfen („Leute“) für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.

12.1.2 Der Kunde trägt die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

12.1.3 Lupinum haftet nicht für Sach- oder Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung oder mangelhafter Leistung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

12.1.4 Die Haftung pro Schadensfall ist auf die Netto-Auftragssumme begrenzt. Diese Begrenzung gilt für sämtliche Geschädigte im Zusammenhang mit einem schadenverursachenden Ereignis. Die Haftung von Lupinum für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

12.1.5 Schadenersatzansprüche verjähren spätestens sechs Monate nach Kenntnis von Schaden und Schädiger oder drei Jahre nach dem schadensbegründenden Ereignis.

12.2 Haftungsausschluss bei Drittansprüchen

12.2.1 Lupinum haftet nicht für Ansprüche Dritter, die auf der erbrachten Leistung (z. B. Werbemaßnahmen) basieren, sofern Lupinum ihre Hinweispflicht erfüllt hat oder eine solche nicht erkennbar war.

12.2.2 Der Kunde hält Lupinum schad- und klaglos hinsichtlich Prozesskosten, eigener Anwaltskosten, Kosten von Urteilsveröffentlichungen oder Schadenersatzansprüchen Dritter.

12.3 Einschränkungen bei Software und Modulen

12.3.1 Lupinum übernimmt keine Haftung für Einschränkungen oder Mängel, die auf Open-Source-Software basieren. Lösungen für Einschränkungen dieser Software fallen nicht in den Leistungsumfang von Lupinum.

12.3.2 Für Schäden durch Module externer Hersteller/Lieferanten haftet Lupinum nicht. Die entsprechenden Gewährleistungsansprüche werden an den Kunden abgetreten, der diese Abtretung akzeptiert.

12.3.3 Lupinum haftet nicht für Datenverluste, die auf der Nutzung von Open-Source-Software oder externen Modulen basieren.

12.3.4 Bei Bibliotheks-(Standard-)Programmen leistet Lupinum nur Gewähr für die vereinbarte Funktionalität und übernimmt keine Haftung für spezielle Anforderungen des Kunden, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

12.4 Haftung für bereitgestellte Inhalte und Daten

12.4.1 Lupinum haftet nicht für die Inhalte, Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Daten.

12.4.2 Lupinum ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Kennzeichen (z. B. Marken) auf mögliche Konflikte zu prüfen, es sei denn, es wurde eine Grobprüfung ausdrücklich vereinbart. Eine EU-weite oder umfassende Prüfung ist nicht Teil des Leistungsumfangs und wird empfohlen, durch einen spezialisierten Rechtsanwalt durchgeführt zu werden.

12.5 Besondere Haftungsbestimmungen für IT-Dienstleistungen

12.5.1 Datensicherung und Datenverlust: Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der IT-Dienstleistungen eine vollständige Datensicherung durchzuführen. Lupinum haftet nicht für Datenverluste, die durch unterlassene oder unzureichende Datensicherung entstehen. Die Wiederherstellung von Daten ist nicht Teil der standardmäßigen Leistungen und wird gesondert verrechnet.

12.5.2 Lupinum übernimmt keine Haftung für Systemausfälle oder Betriebsunterbrechungen, die durch:

  • Höhere Gewalt
  • Netzwerkausfälle
  • Handlungen Dritter
  • Fehlbedienung durch den Kunden oder dessen Mitarbeiter entstehen.

12.5.3 Bei Remote-Zugriffen haftet Lupinum nicht für:

  • Verbindungsunterbrechungen
  • Übertragungsfehler
  • technische Mängel der Kundeninfrastruktur

12.5.4 Für die Funktionsfähigkeit von Hardware oder Software Dritter wird keine Haftung übernommen. Bei der Installation von Software ist der Kunde für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen verantwortlich.

12.5.5 Lupinum haftet nicht für Schäden durch:

  • Viren, Malware oder andere schädliche Software
  • Inkompatibilitäten zwischen verschiedenen Systemen oder Komponenten
  • Fehler in Fremdsoftware

12.5.6 Der Kunde trägt die Beweislast für:

  • Das Vorliegen eines Schadens
  • Die Kausalität zwischen Dienstleistung und Schaden
  • Das Verschulden von Lupinum

12.5.7 Bei behaupteten Schäden muss der Kunde diese unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Erkennbarkeit, schriftlich melden.

12.5.8 Bei Datenverlust haftet Lupinum maximal mit 10% der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch EUR 15.000 (ausgeschrieben: fünfzehntausend Euro).

13. Datenschutz im Geschäftsverkehr

13.1 Verantwortlicher im Sinne der DSGVO

Lupinum OG
Inhaber: Matthias Amon & Romana Netzberger
Innerzaun 26/1, 3321 Kollmitzberg, Österreich
Telefon: +43 681 20303240
E-Mail: info@lupinum.com

Wir haben keinen Datenschutzbeauftragten bestellt, da dies gesetzlich nicht erforderlich ist. Bei allen datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich direkt an uns wenden.

13.2 Spezifische Details zur Datenverarbeitung

Um unseren Verpflichtungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nachzukommen, informieren wir Sie hiermit über die spezifischen Details der Datenverarbeitung:

13.2.1 Arten der verarbeiteten Daten: Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die Sie uns aktiv zur Verfügung stellen sowie Daten, die bei der Geschäftsabwicklung technisch anfallen:

  • Name/Firma und Ansprechperson
  • Geschäftsanschrift und sonstige Geschäftskontaktdaten
  • Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse
  • Firmenrelevante Daten (Firmenbuchnummer, UID-Nummer, etc.)
  • Bankverbindungen und Zahlungsdaten
  • Vertragsdaten und Korrespondenz

13.2.2 Zwecke der Datenverarbeitung: Die Verarbeitung Ihrer Daten dient der Geschäftsabwicklung und Vertragserfüllung, der Erfüllung gesetzlicher Pflichten (insbesondere steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungspflichten), der geschäftlichen Kommunikation sowie dem Marketing und der Geschäftsanbahnung innerhalb des B2B-Bereichs.

13.3 Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten auf folgenden Rechtsgrundlagen: a) Vertragliche Notwendigkeit (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO): Für die Geschäftsabwicklung und Vertragserfüllung. b) Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO): Zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, insbesondere steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungspflichten. c) Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO): Für geschäftliche Kommunikation, Geschäftsanbahnung und Marketing im B2B-Bereich. Unsere Interessen überwiegen dabei nicht Ihre Grundrechte. d) Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO): Soweit für bestimmte Verarbeitungsaktivitäten eine explizite Einwilligung erforderlich ist.

13.4 Speicherdauer und Löschfristen

Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend folgender Löschfristen gespeichert: a) Vertragsdaten und Rechnungen: 7 Jahre nach Vertragsende gemäß § 132 BAO (steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht) b) Handelsrechtlich relevante Unterlagen: 7 Jahre nach Geschäftsjahr gemäß § 190 UGB c) Geschäftskorrespondenz: 6 Jahre nach letztem Kontakt, sofern nicht längere gesetzliche Fristen greifen d) Marketingdaten: Bis zum Widerruf, spätestens 3 Jahre nach Ende der aktiven Geschäftsbeziehung e) Bewerbungsunterlagen: 6 Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens f) Bankdaten: Werden unmittelbar nach Vertragserfüllung gelöscht, sofern keine Aufbewahrungspflicht besteht

13.5 Datenweitergabe und internationale Übermittlungen

13.5.1 Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ausschließlich: a) Wenn dies zur Erbringung der Dienstleistung oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z.B. Weitergabe an Subunternehmer) b) Aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung c) Zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen

13.5.2 Internationale Datenübermittlungen: Daten können außerhalb der EU/EWR, insbesondere in den USA und Kanada, verarbeitet werden. Das angemessene Datenschutzniveau ergibt sich aus einem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission gemäß Art. 45 DSGVO oder aus geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO, wie Standarddatenschutzklauseln.

13.6 Auftragsverarbeitung

13.6.1 Anwendungsbereich Soweit Lupinum im Rahmen von Werbe-, Design- oder Webentwicklungsprojekten personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z.B. Adresslisten, Website-Besucherdaten, Newsletter-Abonnenten), erfolgt dies ausschließlich nach Weisung des Kunden und in Übereinstimmung mit der DSGVO.

13.6.2 Verpflichtungen als Auftragsverarbeiter Lupinum verpflichtet sich:

  • Daten ausschließlich entsprechend den Aufträgen und Weisungen des Kunden zu verarbeiten
  • Alle Mitarbeiter auf das Datengeheimnis zu verpflichten
  • Angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren
  • Den Kunden unverzüglich über Datenschutzverletzungen zu informieren
  • Den Kunden bei der Erfüllung von Betroffenenrechten zu unterstützen

13.6.3 Subunternehmer Lupinum kann zur Leistungserbringung Subunternehmer (z.B. Hosting-Provider, Druckereien, Marketing-Tools) einsetzen. Der Kunde wird über die Einbindung neuer Subunternehmer informiert und kann binnen 30 Tagen widersprechen. Mit allen Subunternehmern werden DSGVO-konforme Auftragsverarbeitungsverträge geschlossen. Zu den eingesetzten Subunternehmern zählen insbesondere:

  • Hosting-Provider und Content-Delivery-Networks
  • Druckereien und Versanddienstleister
  • Marketing-Tools und Analytics-Anbieter
  • Video-Streaming-Services und Multimedia-Plattformen
  • Social Media Management Tools

13.6.4 Datenrückgabe und Löschung Nach Projektabschluss oder auf Weisung des Kunden werden alle verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Wahl des Kunden zurückgegeben oder sicher gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

13.6.5 Nachweis und Kontrolle Lupinum führt ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und stellt dem Kunden auf Anfrage Informationen zur Verfügung, die zur Überprüfung der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen erforderlich sind.

13.7 Vereinbarungen mit Auftragsverarbeitern

Wir haben mit allen unseren Dienstleistern, die in unserem Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten (Auftragsverarbeiter), Verträge gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Diese stellen sicher, dass Ihre Daten nur auf unsere Anweisung und in Übereinstimmung mit der DSGVO verarbeitet werden.

13.8 Datensicherheitsmaßnahmen

Lupinum setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die verarbeiteten Daten zu schützen und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem:

  • Verschlüsselung von Datenübertragungen
  • Zugangskontrollen und Berechtigungsmanagement
  • Regelmäßige Sicherheitsupdates und Backups
  • Schulung der Mitarbeiter im Datenschutz

13.9 Datenschutzverletzungen

Bei Datenschutzverletzungen, die voraussichtlich ein hohes Risiko für Ihre Rechte und Freiheiten zur Folge haben, werden wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden der Verletzung, informieren. Die Information enthält:

  • Art der Datenschutzverletzung
  • Kategorien und ungefähre Anzahl der betroffenen Personen und Datensätze
  • Kontaktdaten unseres Ansprechpartners
  • Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Datenschutzverletzung
  • Beschreibung der ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen

13.10 Informations- und Marketingkommunikation

Lupinum ist berechtigt, den Kunden im Rahmen des § 107 TKG zu kontaktieren, auch zu Informations- und Werbezwecken (insbesondere per E-Mail, Telefon, Post und andere elektronische Kommunikationskanäle). Der Kunde kann der Verwendung seiner Daten zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

13.11 Einwilligung und Widerruf

Soweit die Verarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung erfolgt, ist diese freiwillig. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Nach Widerruf werden die Daten nicht mehr für die Zwecke verarbeitet, für die die Einwilligung widerrufen wurde.

Kontakt für Widerruf: E-Mail: info@lupinum.com

13.12 Ihre Rechte gemäß DSGVO

Gemäß der DSGVO haben Sie umfassende Rechte bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten. Um diese auszuüben, kontaktieren Sie uns bitte unter info@lupinum.com.

a) Recht auf Information: Sie haben das Recht, klar und verständlich über die Verarbeitung Ihrer Daten informiert zu werden. Diese Datenschutzerklärung kommt dieser Pflicht nach. b) Recht auf Auskunft: Sie können jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche Daten wir von Ihnen gespeichert haben. c) Recht auf Berichtigung: Sollten Ihre Daten unrichtig sein, haben Sie das Recht, deren Korrektur zu verlangen. d) Recht auf Löschung ('Recht auf Vergessenwerden'): Sie können die Löschung Ihrer Daten verlangen, sofern wir nicht gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet sind. e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Sie können verlangen, dass wir Ihre Daten zwar weiterhin speichern, aber nicht mehr aktiv nutzen. f) Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie haben das Recht, Ihre Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen übertragen zu lassen. g) Widerspruchsrecht: Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten, die auf Grundlage unserer berechtigten Interessen erfolgt, jederzeit widersprechen. h) Rechte in Bezug auf automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling: Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden.

13.13 Beschwerderecht

Beschwerden können bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingereicht werden:

  • Website: www.dsb.gv.at
  • Adresse: Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien

14. Schlussbestimmungen

14.1 Erfüllungsort und Gefahrtragung

14.1.1 Der Erfüllungsort für alle Leistungen von Lupinum ist deren Sitz.

14.1.2 Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Lupinum die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

14.2 Gerichtsstand und anwendbares Recht

14.2.1 Der Vertrag sowie alle daraus abgeleiteten Rechte und Pflichten unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

14.2.2 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird der ausschließliche Gerichtsstand des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von Lupinum vereinbart. Lupinum ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

14.3 Anpassung und Interpretation

14.3.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Dies gilt auch für etwaige Vertragslücken.

14.3.2 Die Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums wird eingeschränkt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Vertragsparteien verzichten auf die Anfechtung wegen laesio enormis (Verkürzung über die Hälfte) gemäß § 934 ABGB, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

14.4 Vertragsänderungen und Nebenabreden

14.4.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen von diesem Formerfordernis. Die Schriftform wird durch die elektronische Form (E-Mail) gewahrt, sofern eine Übermittlung an die vom Vertragspartner zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse erfolgt.

14.4.2 Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen verlieren mit Abschluss des Vertrags ihre Wirksamkeit, sofern sie nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.

14.5 Übertragung von Rechten

Rechte aus diesem Vertrag dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Lupinum an Dritte übertragen werden.

14.6 Geheimhaltung

14.6.1 Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.

14.6.2. Die mit Lupinum verbundenen Unterauftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.

14.7 Alternative Streitbeilegung

14.7.1 Bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag streben die Parteien vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens eine einvernehmliche Lösung an. Dies kann durch direkten Dialog oder durch ein alternatives Streitbeilegungsverfahren erfolgen.

14.7.2 Bei Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu EUR 10.000,- wird Lupinum auf Wunsch des Kunden einem Mediationsverfahren oder einem anderen angemessenen alternativen Streitbeilegungsverfahren zustimmen. Die Kosten hierfür werden, soweit gesetzlich zulässig, von beiden Parteien zu gleichen Teilen getragen.

14.7.3 Bei Streitigkeiten über technische Aspekte oder Fragen der Umsetzung von Projektanforderungen kann jede Partei die Einholung eines gemeinsam bestimmten Sachverständigengutachtens vorschlagen. Die Kosten hierfür werden, soweit gesetzlich zulässig, von beiden Parteien zu gleichen Teilen getragen. Das Ergebnis des Gutachtens ist für keine der Parteien bindend, soll jedoch als Grundlage für eine einvernehmliche Lösung dienen.

14.7.4 Die Teilnahme an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren ist in jedem Fall freiwillig. Der Rechtsweg bleibt jederzeit uneingeschränkt offen. Die Verjährung von Ansprüchen wird für die Dauer eines laufenden alternativen Streitbeilegungsverfahrens gehemmt.

14.8 Geschlechtergerechte Sprache

Soweit personenbezogene Bezeichnungen in männlicher Form verwendet werden, beziehen sie sich auf alle Geschlechter gleichermaßen. Bei Anwendung auf bestimmte Personen ist die geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

14.9 Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch oder Englisch. Bei mehrsprachigen Vertragsdokumenten (auch im Falle dieser AGB) ist im Zweifelsfall die deutsche Fassung maßgeblich, soweit nicht anders vereinbart.

14.10 Vertragsbestätigung

Der Kunde bestätigt, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben. Im Falle einer Auftragserteilung bilden diese AGB die Grundlage des Vertragsverhältnisses.